Über Uns
Rechtliche Grundlage: Art. 53 Abs. 1 bis, GvD Nr. 82/2005 (externer Link)
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen, im Sinne des Art. 9 des Legislativsdekrets 33 vom 2013 das Katalog der Daten und Metadaten, die eigenen Datenbanken und die Verordnungen zur Regelung der Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen
Die Agentur, als Körperschaft der Provinz, stützt sich auf die Dienste, die von der Informatikabteilung zur Verfügung gestellt sind.
Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Zugänglichkeit, Katalog der Daten und Metadaten und Datenbanken verwiesen.
Verordnungen
Verordnung zur Regelung der Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen und der Verarbeitung personenbezogener Daten
Dekret des Landeshauptmanns vom 16. Juni 1994, Nr. 21 (externer Link)
Letzte Aktualisierung: 20/05/2025