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Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane

Rechtliche Grundlage: Art. 31 GvD Nr. 33/2013
1. Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die nicht angenommenen Bemerkungen der internen Kontrollorgane, der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane zusammen mit den Bezugsakten sowie alle Bemerkungen des Rechnungshofes betreffend die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung bzw. der einzelnen Ämter, auch wenn sie angenommen wurden.

Mit Beschluss Nr. 9191 vom 3. Juni 2025 hat die Landesregierung das aktuelle Ernennung des Kontrollorgans für die Agentur eingesetzt, das bis zur Genehmigung der Abschlussbilanz 2027 im Amt bleibt.

Budget

Bilanzen

Letzte Aktualisierung: 04/09/2025