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Unabhängige interne Kontrollorgane

Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8, GvD Nr. 33/2013
(8) Eine jede Verwaltung hat die Pflicht, auf ihrer offiziellen Website in der Sektion „Transparente Verwaltung“ gemäß Art. 9 Folgendes zu veröffentlichen: … c) die Namen und Lebensläufe der Mitglieder der unabhängigen Bewertungsgremien laut Art. 14 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150/2009.

Die Agentur, als Körperschaft des Landes, verfügt über keine Prüfstelle oder Organismus mit ähnlichen Funktionen. Die Tätigkeit der Prüfstelle wird von dem Verantwortlicher für die Korruptionsprävention und die Transparenz übernommen.

Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auf die von der Autonomen Provinz Bozen Homepage unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ (externer Link) verwiesen.

Letzte Aktualisierung: 23/09/2025