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Daten zu den Zahlungen

Rechtliche Grundlage: Art. 4-bis Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
2. Jede Verwaltung veröffentlicht auf der Website, auf einer deutlichen Sektion der „Transparente Verwaltung“, die Daten zu den Zahlungen und erlaubt die Konsultation bezugnehmend auf die Art der Ausgaben, auf einen bestimmten Zeitraum und auf die Begünstigten.

Daten zu den eigenen Zahlungen in Bezug auf die Art der getätigten Ausgaben, den Bezugszeitraum und die Empfänger: 1. Trimester 2020 - 4. Trimester 2025

Letzte Aktualisierung: 13/01/2026